Hörstörungen können kombiniert oder in folgenden Varianten isoliert aufteten:

  • Schallleitungs-,
  • Schallempfindungs- und
  • Schallwahrnehmungs-Schwerhörigkeit

Bei hochgradigen Hörstörungen kann eine Kommunikation über gebärdenorientierte Sprache angebahnt werden.

 

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung:

Bei diesem Störungsbild sind zentrale Prozesse des Hörens und der Hörverarbeitung gestört. Das Ohr an sich ist aber in der Lage, den Schall adäquat aufzunehmen. Ein üblicher Hörtest fällt unauffällig aus. Die Weiterleitung und Weiterverarbeitung durch den Hörnerv und das Gehirn ist jedoch nur unzureichend möglich: das Schallsignal wird nicht ausreichend oder nicht korrekt erfasst, gespeichert, eingeordnet und / oder interpretiert.

 

Teilleistungen der auditiven Wahrnehmung:

  • Störung des Richtungshörens
  •  Störung bei der Trennung von Nutz- und Störschall
  •  Störung des dichotischen Hörens
  •  Störung der auditiven Aufmerksamkeit
  •  Störung der Diskrimination
  •  Störung der Merkfähigkeit
  •  Störung der auditiven Analyse
  •  Störung der auditiven Synthese
  •  Störung der auditiven Ergänzung
  •  Störung des auditiven Zeitauflösungsvermögens
  • Störung im Lautheitsempfinden



 Diese Problematik wird beispielweise deutlich durch:

  • Lernen (auswendig) ist erschwert 
  • Merken mehrerer Aufträge gelingt nicht
  • Sprache wird in unruhiger Umgebung (Geräuschkulisse) nur schwer verstanden
  • längeres Zuhören ( z.B. bei einer Geschichte ) ist nicht gegeben
  • Kinder selbst sind laut und beispielsweise Fernseher/Radio werden sehr laut gestellt
  • schnelle Ermüdung und Ablenkbarkeit
  • klangähnliche Buchstaben und oder Wörter werden verwechselt